Tierarztpraxis Premenreuth Hund | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteTierarztpraxis Premenreuth 3 Pferde von Agnieszka Bialobrzeska | zur Startseite
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Gebührenordnung

Die Kosten für tiermedizinische Leistungen sind für alle Tierärzte in einer bundesweit gültigen Rechtsvorschrift festgelegt: Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

 

Diese sorgt für Transparenz und schützt Tierhalter vor Übervorteilung. Weiterhin garantiert sie, dass Wettbewerb zwischen Tierärzten vorwiegend über die Leistung und Qualität stattfindet und nicht über den Preis.

 

Die Gebührenordnung können Sie auf der Homepage der Bundestierärztekammer einsehen. Bitte beachten Sie, dass sich die Preise zuzüglich 19% Umsatzsteuer verstehen.

 

Um den Verwaltungsaufwand für uns zu reduzieren, bitten wir Sie, die Rechnung gleich im Anschluss an die Behandlung zu begleichen. Wir akzeptieren sowohl Bar- als auch EC-Kartenzahlung.

 

Bitte beachten Sie: Zusätzlich zu den Kosten für Untersuchung und Behandlung werden auch die Kosten für die Anfahrt (z.B. bei Pferden) in Rechnung gestellt. Dies ist in §9 der GOT geregelt:

 

§ 9 Entschädigungen, Wegegeld
(1) Als Entschädigungen für Besuche erhalten die Tierärzte Wegegeld oder Reiseentschädigung; hierdurch sind Zeitversäumnisse und die durch den Besuch bedingten Mehrkosten abgegolten.


(2) Das Wegegeld beträgt bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges je Doppelkilometer 3,50 Euro, mindestens jedoch 13,00 Euro. Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter aufgesucht, so ist das Wegegeld anteilig zu berechnen. Bei Fußmärschen oder besonders
aufwendigen Fahrten, bedingt durch widrige Verkehrsverhältnisse, bemisst sich das Wegegeld nach dem Einfachen bis zum Dreifachen der Gebührensätze nach Satz 1.

 

Um Fahrtkosten gering für Sie zu halten, bitten wir Sie, sich mit anderen Pferdehalter:innen aus ihrem Stall abzusprechen, damit wir diese anteilig berechnen können. Bei Einzelterminen fallen für Sie entsprechend die gesamten Kosten an. Teilen Sie uns bereits bei Terminvereinbarung mit, ob auch andere Pferdehalter:innen im gleichen Zeitraum unsere tierärztlichen Dienste in Anspruch nehmen wollen.

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