Chiropraktik
für Pferde und Kleintiere
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Sehr geehrte Tierbesitzer:innen,
wie Sie wahrscheinlich wissen, wurde am 22.11.2022 die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) angepasst, damit verbunden sind teils deutliche Preissteigerungen.
Die letzte Neufassung der GOT fand bereits vor nunmehr 23 Jahren statt. In dieser Zeit hat sich sowohl in der Wissenschaft als auch in der Kosten- und Gehaltsstruktur viel getan. Um die tierärztliche Versorgung weiterhin zu gewährleisten sowie den massiven Fachkräftemangel entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung diese neue Gebührenordnung beschlossen. Diese wurde von einer Fachkommission in Zusammenarbeit mit Standesvertretern aller betroffenen Personenkreise (Tierärzte, Tierschutzorganisationen, Zuchtverbände, Bauernverband, FN…) erstellt.
Warum wurde das gemacht? Grundlage hierfür war eine Studie, die die Kostenstruktur einer tierärztlichen Praxis oder Klinik ermitteln und mit bereits bekannten Leistungen sowie neu zu definierenden Leistungen in Einklang bringen sollte. Dies ist in weiten Teilen gut gelungen. Doch kann eine solche Sammlung von etwa 1000 Leistungen nicht jede Eventualität perfekt abbilden.
Dies alles ist bereits vor einigen Jahren auf den Weg gebracht worden und berücksichtigt daher nicht die aktuell hohe Inflation sowie die Unwägbarkeiten, die aufgrund des Ukrainekrieges und der damit verbundenen steigenden Energiekosten entstanden sind. In der Regel werden eine Vielzahl der Leistungen Leistungen zwischen 20 und 50% teurer.
Uns ist durchaus bewusst, dass in Einzelfällen diese Mehrkosten eine wirkliche finanzielle Belastung für Sie als Tierhalter:in darstellen wird. Doch nur durch eine hinreichende Finanzierung tierärztlicher Leistungen kann flächendeckend eine Versorgung aller Haus- und Nutztiere auf hohem Niveau durch fair bezahlte Tierärzt:innen und Tierärztliche Fachangestellte gewährleistet werden. Vergleichen wir eine Praxisstruktur heute mit der vor 25 Jahren, können wir auch feststellen, dass deutlich mehr Personal und auch tiermedizinische Geräte zur Verfügung stehen und damit verbunden auch eine deutlich bessere medizinische Versorgung möglich ist.
Eine gute Empfehlung besteht darin, sich ein Angebot für eine Krankenversicherung oder zumindest eine Operationskostenversicherung einzuholen. Allgemein gilt der Rat, außer mit unvermeidbaren Notfällen, unsere Dienste während der regulären Sprechstunde in Anspruch zu nehmen. Außerhalb dieser Zeiten gilt der erhöhte Gebührensatz (mindestens zweifacher Satz) und es muss eine Notdienstgebühr erhoben werden.
Als Kunde unsererambulanten Fahrpraxis (insbesondere der Pferdemedizin) gilt: Neben der zu erhebenden Hausbesuchsgebühr wird das Wegegeld erhoben. Letzteres können Sie reduzieren, wenn Sie sich zusammentun und uns mehrere Patienten vorstellen. Die Hausbesuchsgebühr muss aber je Tierhalter erhoben werden.
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte gerne an unsere Tierärztinnen. Wir sind uns sicher, dass wir gemeinsam diese kommende Phase der Umstellung meistern werden.
Fr, 18. Oktober 2024
Fr, 26. Juli 2024
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